Assign DMB Whistleblower Meldestelle

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Mitarbeiter Hinweise auf Rechtsverstöße in den im Gesetz vorgesehenen Bereichen melden können.

Es können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten gemeldet werden.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch vollkommen anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. Die verwendete Software entspricht den rechtlichen Vorgaben, insbesondere auch dem Datenschutzrecht. 

Mit dem untenstehenden Link kann eine neue Meldung erstellt oder eine bestehende Meldung weiterverfolgt werden. Nach Auswahl ob anonym oder mit Bekanntgabe der Daten gemeldet wird, erfolgt die Angabe der Kategorie (z.B. Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Korruption, Wettbewerbsrecht, Machtmissbrauch, Terrorismus) und die Beschreibung des konkreten Vorfalls.

Die Kommunikation erfolgt über ein Passwort geschütztes Postfach zu dem nur der Hinweisgeber und die im Unternehmen zuständige Person Zugang haben.


Personalbezogene Angelegenheiten

Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten mit dem direkten Vorgesetzten, dem Geschäftsführer oder der Personalabteilung besprochen werden.

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